Sonntag, 3. März 2024; Eidg. Kant. und Kom. Abstimmungen
Stimmberchtigte Eidg. und Kant.: 3'294 / Kom.: 3'279 / Auslandschweizer: 44
Sonntag, 9. Juni 2024; Eidg. und Kant. Abstimmungen
Sonntag, 22. September 2024: Eidg. und Kant. Abstimmungen
Sonntag, 27. Oktober 2024; Gemeindewahlen 2024
Sonntag, 24. November 2024; Eidg. und Kant. Abstimmungen
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.
Die Stimmabgabe kann persönlich oder brieflich erfolgen.
Die persönliche Stimmabgabe ist nur am Abstimmungssonntag von 10.00 – 11.00 Uhr im Abstimmungslokal, Rathaus, Stadtplatz 26, möglich.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist wie folgt vorzugehen:
Stimm- oder Wahlzettel müssen ausgefüllt in das Stimmcouvert gelegt und verschlossen werden. Anschliessend muss die unterschriebene Ausweiskarte in das Abstimmungscouvert zusammen mit dem Stimmcouvert gesteckt werden. Das Kuvert muss rechtzeitig der Post übergeben werden, damit es am Freitagmorgen vor der Abstimmung bei der Präsidialabteilung eintrifft oder es kann direkt in den Briefkasten der Präsidialabteilung, Stadtplatz 46, geworfen werden (letzte Leerung am Sonntag der Abstimmung um 11.00 Uhr).
Bitte beachten: Bei der brieflichen Stimmabgabe muss die Ausweiskarte unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.
Abstimmungserläuterungen und Abstimmungstexte als Hörbuch
Der Grosse Rat hat am 23. November 2006 beschlossen, die Abstimmungserläuterungen und –texte des Kantons Bern für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger künftig kostenlos als Hörzeitschrift zur Verfügung zu stellen. Die Erläuterungen und Texte werden in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im DAISY-Format produziert und auf einer CD verschickt. Das DAISY-Format kann mit speziellen DAISY-Playern, auf PC oder MP3-fähigen CD-/DVD-Playern abgespielt werden.
Blinde, sehbehinderte oder lesebehinderte Stimmberechtigte können diese Abstimmungsunterlagen direkt bei der SBS abonnieren:
medienverlag(at)sbszh.ch oder unter Tel. 043 / 333 32 32.
Dieses Angebot gilt jedoch nur für kantonale Abstimmungen.
Die Traktandenliste wird jeweils 30 Tage vor der Versammlung im Anzeiger Aarberg publiziert.
Telefon: 032 391 25 20
E-Mail: info(at)aarberg.ch
Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg
Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Öffnungszeiten
Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr
Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.
AHV-Zweigstelle | 032 391 25 15 |
Bauabteilung | 032 391 25 25 |
Bibliothek | 032 392 20 86 |
Bildungsabteilung | 032 392 30 70 |
Finanzabteilung | 032 391 25 10 |
Präsidialabteilung | 032 391 25 20 |
Schwimmbad | 032 392 23 84 |
Sozialabteilung | 032 391 25 30 |
Werkhof Aarberg | 032 392 24 40 |
Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg
Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Öffnungszeiten
Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr
Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.
AHV-Zweigstelle | 032 391 25 15 |
Bauabteilung | 032 391 25 25 |
Bibliothek | 032 392 20 86 |
Bildungsabteilung | 032 392 30 70 |
Finanzabteilung | 032 391 25 10 |
Präsidialabteilung | 032 391 25 20 |
Sozialabteilung | 032 391 25 30 |
Werkhof Aarberg | 032 392 24 40 |
2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz".