Aarberg Stedtli

Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person.

Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.

Handlungsfähigkeitszeugnisse werden für die betroffene Person selbst oder für Behörden, sofern dies in einem Gesetz vorgesehen ist oder die Behörde nachweist, dass das Handlungsfähigkeitszeugnis für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unerlässlich ist, erstellt und enthalten folgende Angaben:


Personalien (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort/Nationalität, Zivilstand, Adresse),
Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde (Zuzugsdatum), zivilrechtliche Handlungsfähigkeit.

Ist die Handlungsfähigkeit gegeben oder nur teilweise eingeschränkt, stellt die KESB das Handlungsfähigkeitszeugnis aus. Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Betrag wird vorzugsweise am KESB-Schalter bar einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungsstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.

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