Aarberg Stedtli

Baupolizei

Baupolizei

Zuständigkeit
Die Baupolizei ist unter Aufsicht des Regierungsstatthalteramts Seeland Sache der zuständigen Gemeindebehörde (Hochbaukommission sowie Bauabteilung).

Aufgaben

  • Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeissicherheit und –hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben
  • Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen
  • Die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen

 

Verfahren
Wird ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Überschreitung einer Baubewilligung ausgeführt oder werden bei der Ausführung eines bewilligten Vorhabens Vorschriften missachtet, so verfügt die zuständige Baupolizeibehörde

  • die Einstellung der Bauarbeiten
  • eine Benützungsverbot, wenn es die Verhältnisse erfordern

 

Die Baupolizeibehörde setzt sodann dem jeweiligen Grundeigentümer oder Baurechtsinhaber eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes unter Androhung der Ersatzvornahme.

Strafen
Wer als Verantwortlicher, insbesondere Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauleiter oder Bauunternehmer, ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften ausführt oder ausführen lässt, oder wer vollstreckbaren baupolizeilichen Anordnungen nicht nachkommt, wird mit Busse von Fr. 1000.00 bis Fr. 40'000.00 bestraft.

In schweren Fällen, insbesondere bei Ausführung von Bauvorhaben trotz rechtskräftigem Bauabschlag, bei Verletzung von Vorschriften aus Gewinnstreben und bei Rückfall kann die Busse bis auf Fr. 100'000.00 erhöht und überdies auf Haft erkannt werden

In leichten Fällen Beträgt die Busse Fr. 50.00 bis Fr. 1'000.00

Bauabteilung
Baubewilligungsverfahren

Kontakt & öffnungszeiten

Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg

Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr

Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.

Abteilungen

 AHV-Zweigstelle
 032 391 25 15
 Bauabteilung  032 391 25 25
 Bibliothek 032 392 20 86
 Bildungsabteilung 032 392 30 70
 Finanzabteilung 032 391 25 10
 Präsidialabteilung 032 391 25 20
 Schwimmbad 032 392 23 84
 Sozialabteilung 032 391 25 30
 Werkhof Aarberg 032 392 24 40
Aarberg Tourismus
Badi Aarbärg
 
KiBon
Direktlink zu eUmzug
 
 
800 Jahre Aarberg
 
Apple Store Logo
Google Store Logo
 
 

Kontakt & öffnungszeiten

Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg

Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr

Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.

Abteilungen

 AHV-Zweigstelle
 032 391 25 15
 Bauabteilung  032 391 25 25
 Bibliothek 032 392 20 86
 Bildungsabteilung 032 392 30 70
 Finanzabteilung 032 391 25 10
 Präsidialabteilung 032 391 25 20
 Sozialabteilung 032 391 25 30
 Werkhof Aarberg 032 392 24 40
 

2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.