Aufgaben
- Koordination und Beratung von Umweltanliegen auf Gemeindeebene.
- Umsetzung der Massnahmen
- Erhalt und Förderung von landschaftlich und ökologisch wertvollen Gebieten und Objekten.
Renaturierung der ehemaligen Schlammbecken im Gebiet der alten Aare "Ryserloch"
Im Jahre 1990 begannen die Vorarbeiten zur Renaturierung. Als Grundlagen dazu dienten die „Pflanzensoziologische Kartierung des Gebietes Alte Aare" von Christian Küchli 1982 und ein Rekultivierungskonzept des Ingenieurbüros Berz, Hafner + Partner, Bern von 1985. Unter der Bauleitung des Kreisforstamtes XI, Aarberg wurden die Modellierungsarbeiten im Sommer 1991 gestartet.
Für das ganze Gebiet bestand eine Pflicht zur Neuaufforstung. Nebst der Aufforstung sollten verschiedenen Biotope gestaltet werden. Nach dem neuen Waldgesetz war dies möglich, da naturnahe, waldähnliche Lebensräume sowie Kleingewässer jetzt anerkannt werden.
Die Aufforstung geschah in zwei Etappen. Im westlichen Teil wurden 1992 vom Forstrevier 7'000 Bäumchen und 500 Sträucher gepflanzt. Die Eichen mussten mit einem Zaun gegen Wildbiss geschützt werden. Der Wildschutzzaun wurde von der ortsansässigen Jägerschaft aufgesellt. Gegen den Aareweg wurde eine acht Meter breite Waldrandzone geschaffen.
Der östlich gelegene Teil wurde als zweite Etappe durch den Aarberger Zivilschutz mit weiteren 4'500 Bäuchen bepflanzt. Eine grössere Wasserfläche mit Schilfsaum sowie eine Ödlandfläche wurden offengelassen.
Renaturierung Alte Aare:
Die Renaturierung der Alten Aare unter der historischen Holzbrücke ist nach Fertigstellung im letzten Sommer auf ein durchwegs positives Echo gestossen und wir können tag täglich beobachten, wie sich die Bevölkerung entlang dieses Abschnittes zu einem Schwatz, zum Spazieren oder sogar zum Baden trifft.
Aufgrund des durchwegs positiven Echos und dem nicht vollständig aufgebrauchten Kredites hat der Gemeinderat beschlossen, das Projekt «Renaturierung Alte Aare» zu erweitern. Im Sommer 2006 wurde die 2. Etappe erfolgreich abgeschlossen.
Im Herbst 06 hat die Aarbientekommission einstimmig beschlossen eine 3. Etappe (Arolabrücke bis Dotieranlage WKW Aarberg) in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang wurde mit der BKW das Gespräch für eine mögliche Zusammenarbeit gesucht. Diese haben uns mit Schreiben vom 25. Oktober 2006 mitgeteilt, dass sie einer Erweiterung des AARbiente-Projekts positiv gegenüber stehen.
Feuern im Wald ist verboten:
Im Wald ist das Verbrennen von Schlagabraum - das heisst Holzreste, die bei der Waldpfelge und in Holzschlägen anfallen und nicht verwendet werden - verboten. Dieses Verbot ist nicht neu, wird aber ab 1. Oktober 2007 konsequent umgesetzt. Neu werden Ausnahmen nur noch schriftlich durch die Waldabteilung bewilligt.
Die Ausnahmebewilligung muss vorliegen, bevor mit dem Verbrennen begonnen wird. Wer ohne schriftliche Ausnahmebewilligung Schlagabraum verbrennt, kann gebüsst werden.
Grill- und Lagerfeuer sind an geeigneten Orten erlaubt, wenn dazu trockenes Holz verwendet wird.
Luft-Tipp:
- Weshalb sollten Sie sich informieren, wie man richtig feuert?
Rauch und schlechte Gerüche aus dem Holzofen oder dem Cheminée schaffen nicht die gewünschte Wohnatmosphare. Feuern hat noch weitere Schattenseiten: es produziert Luftschadstoffe, welche mit dem richtigen Betreiben der Anlage stark reduziert werden können.